Compliance

Compliance

Die ARA agiert in einem äußerst sensiblen Handlungsfeld zwischen Ökologie und Ökonomie. Die lückenlose Einhaltung aller geltenden Vorschriften und Gesetze ist für sie vorrangig und selbstverständlich, um von ihren Kund:innen, Geschäftspartner:innen und Mitarbeiter:innen ebenso wie von Behörden und der Öffentlichkeit als vertrauenswürdige Partner:in wahrgenommen zu werden. Ein umfassendes Rechtsregister verzeichnet die von der ARA und den Konzerntöchtern einzuhaltenden gesetzlichen Verpflichtungen sowie die entsprechenden internen Zuständigkeiten.

Diese Rechtskonformität oder (Legal) Compliance hat dabei eine Vielzahl positiver Funktionen. Durch die Festlegung von Verhaltensanforderungen erhöht Compliance das Bewusstsein für rechtskonformes Verhalten und schafft Rechtssicherheit für die Mitarbeiter:innen sowie die Unternehmensführung. Im Sinne der Transparenz dient Compliance durch regelmäßige Kontrollen der besseren Nachvollziehbarkeit der Geschäftsaktivitäten und führt im Fall von Normänderungen zu einer zeitgerechten Anpassung von Geschäftsprozessen. So trägt sie dazu bei, materielle sowie immaterielle Schäden und Sanktionen zu vermeiden, das Vertrauen der Stakeholder in die ARA zu stärken und den Geschäftserfolg zu sichern.

Bedeutung für die ARA

Gesetzeskonforme Entpflichtung

Wir entpflichten Verpackungen, Elektroaltgeräte und Batterien unter strikter Einhaltung von Gesetzen sowie Normen im ökonomischen, sozialen sowie ökologischen Bereich (insbesondere Verpackungsverordnung, Abfallwirtschaftsgesetz, Elektroaltgeräteverordnung, Batterienverordnung).

Freiwillige Selbstverpflichtung

Wir unterwerfen uns freiwilligen Selbstverpflichtungen über Gesetze und Normen hinaus. Beispiele dafür sind etwa Qualitäts- und Umweltmanagement-Systeme (ISO 14001, ISO 9001), EMAS (Eco-Management and Audit-Scheme), Compliance Management-Systeme (ISO 37301) oder die Mitgliedschaft im UN Global Compact.

Korruptionsprävention

Wir setzen präventive Maßnahmen, um Integrität im Verhalten und Rechtssicherheit zu gewährleisten (Organisationsrichtlinien für Mitarbeiter:innen, Registrierung im österreichischen Lobbying- und Interessenvertretungsregister sowie EU-Transparenzregister, Bestandteil der Leistungsverträge, Umsetzung der EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz).

Schutz der Kund:innendaten

Wir ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Kundendaten und zur strikten Erfüllung aller entsprechenden Rechtsvorschriften (insbesondere Datenschutz und IT-Sicherheitssysteme).

Ziele

  • materielle und immaterielle Schäden verhindern
  • Vertrauen der Stakeholder in die ARA stärken
  • gesetzliche Quoten in Sammlung, Recycling und Verwertung erfüllen
  • Gesetze und Vorschriften im sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Bereich einhalten
  • Lizenzkund:innen halten und gewinnen

Erfolge und Aktivitäten im Berichtsjahr

  • geltende Recyclingquoten erfüllt
  • Zertifizierung des Compliance-Managementsystem gemäß ISO 37301 fortgesetzt
  • Mitarbeiter:innen zur Verbesserung des Compliance-Wissens und -Bewusstseins geschult
  • ARA-Kund:innen über die Compliance-Organisation der ARA informiert

Sustainable Development Goals (SDG)

  • SDG 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
  • SDG 12: Nachhaltige:r Konsum und Produktio
  • SDG 13: Maßnahmen zum Klimaschut
  • SDG 17: Partnerschaften zur Erreichung der Ziel

Entpflichtung – Partnerschaft mit Vertrauen

Wir unterstützen die Wirtschaft dabei, ihre Produzentenverantwortung gesetzeskonform zu entpflichten. Das Abfallwirtschaftsgesetz, die Verpackungsverordnung, die Elektroaltgeräte- und die Batterienverordnung bilden die wesentlichen rechtlichen Grundlagen der ARA-Leistungen.

Das AWG regelt die Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen ebenso wie die behördliche Genehmigung von Sammel- und Verwertungssystemen. Auf dieser Grundlage verfolgt die VVO das Ziel, Verpackungen in eine Kreislaufwirtschaft zu integrieren und die Umwelt von entsprechenden Abfällen zu entlasten. Sie konkretisiert dabei die Pflichten der betroffenen Unternehmen sowie der Sammel- und Verwertungssysteme, etwa durch Festlegung von Zielen für die Erfassung und die stoffliche Verwertung von Verpackungen. Die ARA erfüllte die geltenden Recyclingquoten.

Ziel der EAG-VO ist es, die Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten zu reduzieren sowie die Wiederverwendung und Behandlung von Elektroaltgeräten zu verbessern bzw. zu kontrollieren. Die Batt-VO regelt die Rückgabe, Sammlung und Verwertung alter Batterien. Die ERA erfüllte die geltenden Verwertungsquoten von Elektrogeräten und Batterien im Jahr 2022.

Um die Pflichten als Sammel- und Verwertungssystem gemäß AWG und VVO zu erfüllen, sind in der ARA etablierte Prozesse definiert. Ein umfassendes Rechtsregister für den Umweltbereich verzeichnet die gesetzlichen Verpflichtungen der ARA und die internen Zuständigkeiten es steht allen Mitarbeiter:innen über das Intranet zur Verfügung. Die Prozesse zur Erfüllung der Aufgaben werden im Rahmen des Qualitätsmanagement-Systems regelmäßig intern und extern auditiert sowie entsprechend optimiert. Dafür hauptverantwortlich zeichnen die Jurist:innen der Rechtsabteilung. Alle neuen Gesetze oder Verordnungen erfahren grundsätzlich in der Rechtsabteilung eine genaue Prüfung insbesondere auf Bestimmungen, die für die ARA und ihre Kund:innen relevant sind. Die betroffenen Fachabteilungen werden über Neuerungen in ihrem Bereich informiert. Falls Maßnahmen zu setzen oder Anpassungen bestehender Prozesse erforderlich sind, erfolgt dies einzelfallbezogen entweder durch die zuständige Fachabteilung oder bereichsübergreifend in einer Arbeitsgruppe.

[GRI 2-25, 2-26, 2-27]

Daten­schutz

Als digitalisiertes Unternehmen räumt die ARA dem Datenschutz einen hohen Stellenwert ein und erfüllt selbstverständlich die Rechtsvorschriften in diesem Bereich (z.B. DSGVO).

Die Kund:innen können sich darüber hinaus darauf verlassen, dass die ARA auch Datensicherheit sehr ernst nimmt und die Datensicherheitsmaßnahmen, insbesondere bei der ARA Online-Meldung, dem Stand der Technik entsprechen.
2022 gab es keine Beschwerden in Bezug auf Datenschutz-Verletzung bzw. Verlust von Kund:innendaten. An die ARA wurden keine Anfragen in Bezug auf Betroffenenrechte gestellt.
Im Jahr 2022 wurde ein Schwerpunkt bei der Schulung von Mitarbeiter:innen im Bereich Datenschutz und Vertrieb gelegt.

[GRI 418-1]

Korruptions­prävention

Korruptionsprävention bildet eine wesentliche Säule der Unternehmenscompliance. Eine Organisationsrichtlinie als Bestandteil des Dienstvertrags gibt den ARA-Mitarbeiter:innen Rechtssicherheit im Kontakt mit Partner:innen und Kund:innen. Sie soll die Integrität im Verhalten sicherstellen, auch unbedachte Compliance-Verstöße wirksam verhindern und die Beschäftigten damit vor möglichen arbeits- oder strafrechtlichen Folgen schützen.

Der Großteil der Mitarbeiter:innen wurde zu Compliance-relevanten Themen (beispielsweise Antikorruption) im Rahmen einer Grundlagenschulung im Jahr 2021 instruiert. Im Jahr 2022 wurden 27 Angestellte zur Korruptionsprävention geschult und die Organisationsrichtlinie allen neu eingetretenen Mitarbeiter:innen zur Kenntnis gebracht und von ihnen bestätigt.

Der Lobbying-Kodex legt die Verhaltensgrundsätze gegenüber den Vertragspartner:innen, der öffentlichen Hand, den Mitbewerber:innen sowie der interessierten Öffentlichkeit fest und sichert Transparenz. Die ARA ist sowohl im österreichischen Lobbying- und Interessenvertretungsregister als auch im EU-Transparenzregister verzeichnet.

Korruptionsprävention bildet auch einen Bestandteil der ARA-Leistungsverträge. Darin sichern die beauftragten Entsorger als Sammelpartner:innen der ARA die im Abfallwirtschaftsgesetz geforderte Gleichbehandlung gegenüber anderen Sammel- und Verwertungssystemen zu. Beim Verdacht einer Ungleichbehandlung wird die Verpackungskoordinierungsstelle informiert, die ihrerseits eine:n Wirtschaftsprüfer:in mit der Prüfung dieses Verdachts bei den jeweiligen Partner:innen beauftragt. Bei einem nachweislichen Verstoß gegen die Gleichbehandlung steht dem Sammel- und Verwertungssystem Schadenersatz zu.

Ein E-Mail-Newsletter informierte im April 2022 alle ARA-Kund:innen über die Compliance-Organisation der ARA. Darüber hinaus wurde auf der ARA-Website (www.ara.at/ueber-uns#mission) zur öffentlichen Information ein Bereich zur ARA Compliance-Organisation implementiert.

2022 wurden die Mitarbeiter:innen in drei Mailings zu Compliance-relevanten Themen und zur Bewusstseinsbildung informiert. Im Intranet besteht ein eigener Compliance-Bereich. Mitarbeiter:innen stehen auf dieser Seite Informationen zum unternehmensinternen Hinweisgebersystem und die ARA-internen Compliance-Richtlinien zur Verfügung.

[GRI 2-16, 2-25, 2-26, 205-1, 205-2, 205-3]

"Korruptionsprävention: Teil der ARA-Leistungsverträge für Gleichbehandlung."

Freiwillige Selbst­verpflichtung

Die ARA will wirtschaftlichen Erfolg auf Basis einer langfristigen Entwicklung erreichen, die auch die soziale und ökologische Verantwortung angemessen berücksichtigt.

Dies bildet das interne Qualitäts- und Umweltmanagement-System ab, in dem alle relevanten Nachhaltigkeitsfelder zusammenfließen. Sie wendet dafür verschiedene Systeme an: Qualitätsmanagement nach ISO 9001, ergänzt durch Umweltmanagement nach ISO 14001 und EMAS. Die Managementsysteme werden vom Vorstand verantwortet und im Rahmen der Internen Revision sowie interner und externer Audits laufend aktualisiert, überwacht und zertifiziert. Das Qualitäts- und Umweltmanagement-System ist in einem entsprechenden Handbuch dokumentiert und steht allen Mitarbeiter:innen im Intranet zur Verfügung.

Die ARA verfügt über ein Compliance Management-System nach ISO 37301.

[GRI 2-24]

Kennzahlen Compliance

Rechtskonformes Verhalten bedeutet für ein Unternehmen wie die ARA nicht zuletzt auch, sämtliche gesetzlichen Vorgaben im Bereich Sammel-, Recycling- und Verwertungsquoten einzuhalten und sich in ihrer Geschäftstätigkeit vorausschauend und zeitnah auf zukünftige Änderungen der Rahmenbedingungen einzustellen. Dies zählt seit jeher zum Selbstverständnis der ARA.

Sammelquoten Verpackungen – Vorgaben und Zielerreichung

Gem. Verpackungsverordnung 2022 ab 2023 ab 2025 ab 2030
Papier, Karton, Pappe und Wellpappe 80 % 80 % 80 % 85 %
Glas 80 % 80 % 80 % 85 %
Eisenmetalle 50 % 60 % 65 % 75 %
Aluminium 50 % 60 % 65 % 75 %
Kunststoffe 60 % 75 % 80 % 85 %
Getränkeverbundkarton 50 % 60 % 80 % 80 %

Recyclingquoten Verpackungen – Vorgaben und Zielerreichung

Gem. Verpackungsverordnung Österreich 2020 erreicht EU-Ziel 2020 EU-Ziel 2025 EU-Ziel 2030
Papier 80 % 60 % 75 % 85 %
Kunststoff 25 % 22,50 % 50 % 55 %
Fe-Metalle1 66 – 75 % 50 % 70 % 80 %
Aluminium 66 – 75 % 50 % 50 % 60 %
Glas 82 % 60 % 70 % 75 %
Holz2 30 % 15 % 25 % 30 %
Verpackungen 64 % 55 % 65 % 70 %
Siedlungsabfall 62 % 50 % 55 % 60 %
  • 1 Summenquote Metallverpackungen: 66% noch exklusive Rückgewinnung Al aus Bodenaschen aus der Müllverbrennung, 75% inklusive Berücksichtigung lt. Abschätzung ARA/TU Wien
  • 2 inklusive Reparatur von Holzverpackungen

Verwertungsquoten Elektrogeräte und Batterien

Vorgaben und Zielerreichung Geltende Ziele1 erreicht 20222
Großgeräte 85 % 99 %
Kühl- und Gefriergeräte 85 % 100 %
Bildschirme 80 % 98 %
Elektrokleingeräte 75 % 98 %
Lampen 75 % 100 %
Blei-Säure-Batterien (zB Fahrzeugbatterien)3 65 % 84 %
NiCd-Batterien (zB Gerätebatterien) 75 % 98 %
sonstige Altbatterien (zB LiBatt) 50 % 98 %
  • 1 Quoten gemäß EAG- und Batt-VOA
  • 2 Quelle: Tätigkeitsberichte der ERA GmbHA (Meldung gem. § 24 EAG-VO und § 25 BattVO)
  • 3 Verwertung erfolgt nicht über die ERA GmbHA – die allgemeine Verwertungsquote bei Fahrzeugbatterien liegt bei rund 84%